6.Halbjahr
Woche vom 11.Feb bis 15. Februar
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Gesellenprüfung Arbeitsprobe
aus meiner Vergangenheit
Nach §7 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroinstallateur (ElAusbV) vom 16.Dez.1987 hat der Lehrling ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen.
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nach §36 der Handwerksordnung sind die vorgeschriebenen Berichtshefte die Voraussetzung zur Zulassung zur Gesellenprüfung.